Berufsinformationsmesse Allgemeines 17. - 20. Oktober 2012 Einbringung Grundsätzlich ist das Befahren der Hallen mit Fahrzeugen nicht gestattet. Feuerpolizeiliche Brandmelder, Feuerlöscher oder Hydranten dürfen – sofern Sie sich im Vorschriften Bereich Ihres Standplatzes befinden – nicht verbaut werden. Dies wird bei der Kommissionierung vor Messebeginn überprüft. Ebenso sind die feuerpolizeilichen Vorschriften beim Standbau einzuhalten. Haftung Aussteller haften für Schäden, die in ihrem Bereich liegen. Bitte überprüfen Sie daher unbedingt, ob Sie für diesen Fall durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Wirempfehlen Ihnen weiters, eine Messeversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung etc. abzuschließen. Das Gelände wird bewacht, doch kommt es immer wieder zu Diebstählen (siehe unser Angebot der Messeversicherung auf den Seiten 35 - 36). Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Abhandenkommen oder Beschädigung der vom Aussteller eingebrachten oder zurückgelassenen Ausstellungsgüter bzw. Standausrüstung. Sperrstunde Wir bitten um Kenntnisnahme, dass an Messetagen die Hallen bis spätestens 17.30 Uhr geräumt werden müssen, um eine optimale Bewachung gewährleisten zu können. Information Falls Sie eine andere Reinigungsfirma beauftragen, ersuchen wir Sie, dies zur Standreinigung der Messe Wels GmbH & Co KG (siehe Seite 28) bekannt zu geben (Firmenname und Anzahl der Reinigungskräfte), um die Sicherheit in den Messehallen gewährleisten zu können! H y g i e n e - b z w . Die aktuelle Hygieneverordnung finden Sie auf unserer Website unter Lebensmittelüberwachungs http://www.messe-wels.at/ne07/index.asp?pn=1&sn=9008&ly=2&az=11 auflagen Vom Aussteller muss gewährleistet sein > Ausreichend Kühlmöglichkeiten für leicht verderbliche Lebensmittel. > Schutz der zum Verkauf dargebotenen bzw. gelagerten Ware gegen Staub, Schmutz, Tröpfcheninfektion durch Anhusten und dgl., Sonne, Regen, elipsis > Ausreichende Versorgung mit Handwaschgelegenheitenund Waschgelegenheiten für Gerätschaften, Versorgung mit Wasser in Trinkqualität, entsprechender Abfluss für das Abwasser. > Ausreichende Hygiene des Verkaufspersonals. Information Wir bemühen uns, eine umweltgerechte Müllentsorgung durchzuführen und zur Müllentsorgung haben hierfür entsprechende Mülltrennungsbehälter/Container vorgesehen. Bitte unterstützen Sie uns dabei. > Zurückgelassene Materialienwerden ohne Prüfung des Wertes zu Lasten des Ausstellers gegen Gebührentsorgt. (Preise siehe Seite 29) >Mitgebrachte Abfälle, die nicht im Zusammenhang mit der Veranstaltungslaufzeit, Auf- oder Abbau entstehen, dürfen nicht auf das Gelände gebracht werden. >Zur Beachtung Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Ablagerung jeglichen Mülls auf dem Messegelände verboten ist und in Rechnung gestellt wird! Absolutes Rauchverbot! Bitte beachten Sie, dass laut den gesetzlichen Bestimmungen seit 1.1.2009 in den Messehallen einabsolutes Rauchverbot herrscht. Das Rauchverbot gilt nicht nur während der Messe, sondern auch zu den Auf- und Abbauzeiten. Wir bitten Sie, darauf Rücksicht zu nehmen. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten 7
Messe Wels Serviceheft Jugend und Beruf 2012
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