www.modellbau-wels.at Allgemeines05. - 07. April 13 Hygiene- bzw. Die aktuelle Hygieneverordnung finden Sie auf unserer Website Lebensmittelüberwachungs- www.messe-wels.at unter dem Geschäftsbedingungen auflagen „Für Aussteller - Lebensmittelgesetz“. Vom Aussteller muss gewährleistet sein > Ausreichend Kühlmöglichkeiten für leicht verderbliche Lebensmittel. > Schutz der zum Verkauf dargebotenen bzw. gelagerten Ware gegen Staub, Schmutz, Tröpfcheninfektion durch Anhusten und dgl., Sonne, Regen, elipsis > Ausreichende Versorgung mit Handwaschgelegenheitenund Waschgelegenheiten für Gerätschaften, Versorgung mit Wasser in Trinkqualität, entsprechender Abfluss für das Abwasser. > Ausreichende Hygiene des Verkaufspersonals. Information Wir bemühen uns, eine umweltgerechte Müllentsorgung durchzuführen und zur Müllentsorgung haben hierfür entsprechende Mülltrennungsbehälter/Container vorgesehen. Bitte unterstützen Sie uns dabei. > Zurückgelassene Materialienwerden ohne Prüfung des Wertes zu Lasten des Ausstellers gegen Gebührentsorgt. (Preise siehe Seite 47) >Mitgebrachte Abfälle, die nicht im Zusammenhang mit der Veranstaltungslaufzeit, Auf- oder Abbau entstehen, dürfen nicht auf das Gelände gebracht werden. >Zur Beachtung Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Ablagerung jeglichen Mülls auf dem Messegelände verboten ist und in Rechnung gestellt wird! Information Falls Sie eine andere Reinigungsfirma beauftragen,ersuchen wir Sie, dies zur Standreinigung der Messe Wels GmbH & Co KG (siehe Seite 47) bekannt zu geben (Firmenname und Anzahl der Reinigungskräfte), um die Sicherheit in den Messehallen gewährleisten zu können! Sperrstunde Wir bitten um Kenntnisnahme, dass an Messetagen dieHallen bis spätes- tens 18.30 Uhr geräumt werden müssen, um eine optimale Bewachung gewährleisten zu können. Mit- und Unteraussteller Die Messe Wels verweist auf Punkt 2.1. der Messeordnung, der eindeutig regelt, dass eine Weitervermietung des Standplatzes entgeltlich oder un- entgeltlich nicht gestattet ist. Im Interesse jener Aussteller, die sich für eine Teilnahme an der Messe entschlossen haben, möchten wir darauf hinweisen, dass nur Produkte ausgestellt werden dürfen, die im Vertriebsprogrammlt. Messeanmeldung (siehe Messeordnung Punkt 6) des Ausstellers angeführt sind. Wir ersuchen um Ihr Verständnis. Frequenzvergabe (unbedingt erforderlich) Der Betrieb von Fernsteueranlagen ist am gesamten Geländegrundsätzlich untersagt. Davon ausgenommen sind 2,4 GHz Anlagen. Ein Sender mit anderen gesetzeskonformen Frequenzen kann in Ausnahmefällen, mit schriftlicher Genehmigung der Messeleitung, in Betrieb genommen werden. Diese Aufforderung ist aus Sicherheitsgründen auf Grund aller inner- und außerhalb der Hallen stattfindenden Aktionen und Vorführungen zu befolgen. Flugvorführungen am Messestand müssen angemeldet werden (siehe Formular Seite 8) und sind nur mit ent- sprechenden Sicherheitsvorkehrungen (Netz zum Schutz der Besucher) gestattet. Eine gesonderte Prüfung erfolgt durch die Messe WelsGmbH & Co KG vor Messebeginn. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten 7
Messe Wels Serviceheft MODELLBAUMESSE 2013
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