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Messe Wels Serviceheft Blühendes Österreich und Caravan 2013

ALLGEMEINES HYGIENE UND LEBENSMITTELÜBERWACHUNGSAUFLAGEN Die aktuelle Hygieneverordnung finden Sie auf unserer Website www.gartenmesse.at unter dem Navigationspunkt „Für Aussteller - Lebensmittelgesetz“. Vom Aussteller muss gewährleistet sein • Ausreichend Kühlmöglichkeiten für leicht verderbliche Lebensmittel. • Schutz der zum Verkauf dargebotenen bzw. gelagerten Ware gegen Staub, Schmutz, Tröpfcheninfektion durch Anhus- ten und dgl., Sonne, Regen… • Ausreichende Versorgung mit Handwaschgelegenheitenund Waschgelegenheiten für Gerätschaften, Versorgung mit Wasser in Trinkqualität, entsprechender Abfluss für das Abwasser. • Ausreichende Hygiene des Verkaufspersonals. INFORMATION ZUR MÜLLENTSORGUNG Wir bemühen uns, eine umweltgerechte Müllentsorgung durchzuführen und haben hierfür entsprechende Mülltrennungs- behälter/Container vorgesehen. Bitte unterstützen Sie uns dabei. • Zurückgelassene Materialienwerden ohne Prüfung des Wertes zu Lasten des Ausstellers gegen Gebühr entsorgt. (Preise siehe Seite 45) • Mitgebrachte Abfälle, die nicht im Zusammenhang mit der Veranstaltungslaufzeit, Auf- oder Abbau entstehen, dürfen nicht auf das Gelände gebracht werden. • Zur Beachtung,wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Ablagerung jeglichen Mülls auf dem Messegelände verbo- ten ist und in Rechnung gestellt wird! INFORMATION ZUR STANDREINIGUNG Falls Sie eine andere Reinigungsfirma beauftragen, ersuchen wir Sie, dies der Messe Wels GmbH & Co KG (siehe Seite 44) bekannt zu geben (Firmenname und Anzahl der Reinigungskräfte), um die Sicherheit in den Messehallen gewährleisten zu können! SPERRSTUNDE Wir bitten um Kenntnisnahme, dass an Messetagen die Hallen bis spätestens 18.30 Uhr geräumt werden müssen, um eine optimale Bewachung gewährleisten zu können. MIT– UND UNTERAUSSTELLER Die Messe Wels verweist auf Punkt 2.1. der Messeordnung, der eindeutig regelt, dass eine Weitervermietung des Standplat- zes entgeltlich oder unentgeltlich nicht gestattetist. Im Interesse jener Aussteller, die sich für eine Teilnahme an der Messe entschlossen haben, möchten wir darauf hinweisen, dass nur Produkte ausgestellt werden dürfen, die im Vertriebsprogramm lt. Messeanmeldung (siehe Messeordnung Punkt 6) des Ausstellers angeführt sind. Wir ersuchen um Ihr Verständnis. HAFTUNG Aussteller haften für Schäden, die in ihrem Bereich liegen. Bitte überprüfen Sie daher unbedingt, ob Sie für diesen Fall durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Wir empfehlen Ihnen weiters, eine Messeversicherung gegen Dieb- stahl, Beschädigung etc. abzuschließen. Das Gelände wird bewacht, doch kommt es immer wieder zu Diebstählen (siehe unser Angebot der Messeversicherung auf den Seiten 57-58). Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Abhandenkommen oder Beschädigungder vom Aus- steller eingebrachten oder zurückgelassenen Ausstellungsgüter bzw. Standausrüstung. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten 7


Messe Wels Serviceheft Blühendes Österreich und Caravan 2013
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