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Messe Wels Jugend und Beruf 2013

9. - 12. Oktober 13 ALLGEMEINES  HYGIENE UND LEBENSMITTELÜBERWACHUNGSAUFLAGEN  Die aktuelle Hygieneverordnung finden Sie auf unserer Website www.messe‐wels.at unter dem Navigations‐punkt  Irrtümer und Druckfehler vorbehalten    6 „Für Aussteller ‐ Lebensmittelgesetz“.    Vom Aussteller muss gewährleistet sein  • Ausreichend Kühlmöglichkeiten für leicht verderbliche Lebensmittel.  • Schutz der zum Verkauf dargebotenen bzw. gelagerten Ware gegen Staub, Schmutz, Tröpfcheninfektion  durch Anhusten und dgl., Sonne, Regen…  • Ausreichende Versorgung mit Handwaschgelegenheiten und Waschgelegenheiten für Gerätschaften, Versor‐gung  mit Wasser in Trinkqualität, entsprechender Abfluss für das Abwasser.  • Ausreichende Hygiene des Verkaufspersonals.    INFORMATION ZUR MÜLLENTSORGUNG  Wir bemühen uns, eine umweltgerechte Müllentsorgung durchzuführen und haben hierfür entsprechende Müll‐trennungsbehälter/ Container vorgesehen. Bitte unterstützen Sie uns dabei.    • Zurückgelassene Materialien werden ohne Prüfung des Wertes zu Lasten des Ausstellers gegen Gebühr ent‐sorgt.  (Preise siehe Seite 30)  • Mitgebrachte Abfälle, die nicht im Zusammenhang mit der Veranstaltungslaufzeit, Auf‐ oder Abbau entste‐hen,  dürfen nicht auf das Gelände gebracht werden.  • Zur Beachtung, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Ablagerung jeglichen Mülls auf dem Messegelän‐de  verboten ist und in Rechnung gestellt wird!    INFORMATION ZUR STANDREINIGUNG  Falls Sie eine andere Reinigungsfirma beauftragen, ersuchen wir Sie, dies der Messe Wels GmbH & Co KG (siehe  Seite 29) bekannt zu geben (Firmenname und Anzahl der Reinigungskräfte), um die Sicherheit in den Messehal‐len  gewährleisten zu können!    SPERRSTUNDE  Wir  bitten um Kenntnisnahme,  dass an Messetagen  die  Hallen  bis  spätestens  eine  halbe  Stunde nach Messe‐schluss  geräumt werden müssen, um eine optimale Bewachung gewährleisten zu können.    HAFTUNG  Aussteller haften für Schäden, die in ihrem Bereich liegen. Bitte überprüfen Sie daher unbedingt, ob Sie für die‐sen  Fall durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Wir empfehlen Ihnen weiters, eine Messe‐versicherung  gegen Diebstahl, Beschädigung etc. abzuschließen.  Das Gelände wird bewacht, doch kommt es immer wieder zu Diebstählen (siehe unser Angebot der Messeversi‐cherung  auf den Seiten 35‐36). Der Veranstalter übernimmt  keinerlei Haftung bei Abhandenkommen oder Be‐schädigung  der vom Aussteller eingebrachten oder zurückgelassenen Ausstellungsgüter bzw. Standausrüstung. 


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