9. - 12. Oktober 13 ALLGEMEINES HYGIENE UND LEBENSMITTELÜBERWACHUNGSAUFLAGEN Die aktuelle Hygieneverordnung finden Sie auf unserer Website www.messe‐wels.at unter dem Navigations‐punkt Irrtümer und Druckfehler vorbehalten 6 „Für Aussteller ‐ Lebensmittelgesetz“. Vom Aussteller muss gewährleistet sein • Ausreichend Kühlmöglichkeiten für leicht verderbliche Lebensmittel. • Schutz der zum Verkauf dargebotenen bzw. gelagerten Ware gegen Staub, Schmutz, Tröpfcheninfektion durch Anhusten und dgl., Sonne, Regen… • Ausreichende Versorgung mit Handwaschgelegenheiten und Waschgelegenheiten für Gerätschaften, Versor‐gung mit Wasser in Trinkqualität, entsprechender Abfluss für das Abwasser. • Ausreichende Hygiene des Verkaufspersonals. INFORMATION ZUR MÜLLENTSORGUNG Wir bemühen uns, eine umweltgerechte Müllentsorgung durchzuführen und haben hierfür entsprechende Müll‐trennungsbehälter/ Container vorgesehen. Bitte unterstützen Sie uns dabei. • Zurückgelassene Materialien werden ohne Prüfung des Wertes zu Lasten des Ausstellers gegen Gebühr ent‐sorgt. (Preise siehe Seite 30) • Mitgebrachte Abfälle, die nicht im Zusammenhang mit der Veranstaltungslaufzeit, Auf‐ oder Abbau entste‐hen, dürfen nicht auf das Gelände gebracht werden. • Zur Beachtung, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Ablagerung jeglichen Mülls auf dem Messegelän‐de verboten ist und in Rechnung gestellt wird! INFORMATION ZUR STANDREINIGUNG Falls Sie eine andere Reinigungsfirma beauftragen, ersuchen wir Sie, dies der Messe Wels GmbH & Co KG (siehe Seite 29) bekannt zu geben (Firmenname und Anzahl der Reinigungskräfte), um die Sicherheit in den Messehal‐len gewährleisten zu können! SPERRSTUNDE Wir bitten um Kenntnisnahme, dass an Messetagen die Hallen bis spätestens eine halbe Stunde nach Messe‐schluss geräumt werden müssen, um eine optimale Bewachung gewährleisten zu können. HAFTUNG Aussteller haften für Schäden, die in ihrem Bereich liegen. Bitte überprüfen Sie daher unbedingt, ob Sie für die‐sen Fall durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Wir empfehlen Ihnen weiters, eine Messe‐versicherung gegen Diebstahl, Beschädigung etc. abzuschließen. Das Gelände wird bewacht, doch kommt es immer wieder zu Diebstählen (siehe unser Angebot der Messeversi‐cherung auf den Seiten 35‐36). Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Abhandenkommen oder Be‐schädigung der vom Aussteller eingebrachten oder zurückgelassenen Ausstellungsgüter bzw. Standausrüstung.
Messe Wels Jugend und Beruf 2013
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