MESSEORDNUNG

Messe Wels Jugend und Beruf 2015

14. - 17. Oktober 15 MESSEORDNUNG Messebeteiligung Mit der verbindlichen Anmeldung hat sich der Aussteller zur Beschickung der Messe, der Anerkennung der Messeordnung und der Bezahlung des Unkostenbeitrages verpflichtet. Bei Stornierung (Zurückziehung) der Anmeldung hat der Aussteller an den Veranstalter folgende Stornogebühren zu bezahlen: Ab Anmeldeschluss bis 8 Wochen vor Messebeginn 40 % der vereinbarten Standmiete, bzw. mindestens € 383,20, ab 8 Wochen vor Messebeginn 100 % der vereinbarten Standmiete bzw. mindestens € 958,00. Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, dass die Stornogebühren auch zu bezahlen sind, sollte es dem Veranstalter gelingen, den Messestand an einen Dritten zu vermieten. Wahrung des ideellen Messecharakters Die Messe „Jugend & Beruf“ hat die ideelle Zielsetzung, allen jugendlichen Zielgruppen – von der Pflichtschule bis zum Hochschulstudium – eine umfassende Berufs- und Bildungsinformation zu bieten. Jede kommerzielle Betätigung innerhalb der Messeveranstaltung ist deshalb ausgeschlossen und auch jede Handlung, die den Anschein einer Produktwerbung erwe-cken könnte, zu unterlassen. Der Veranstalter muss sich daher das Recht vorbehalten, auf Selbstdarstellungen von Ausstel-lern korrigierend eingreifen zu dürfen. Verteilen von Informationsmaterial, Getränkedosen, Sticker udgl. Das Verteilen von Informations- und Werbematerial ist ausschließlich am eigenen Messestand zulässig. Weiters ist die Aus-gabe von Getränkedosen, Schraubflaschen und Stickern zu unterlassen. Dies führte in den vergangenen Jahren zu einem enormen Anstieg der Hallenreinigungs- und Entsorgungskosten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhan-deln die Aktivitäten zu unterbinden und die allfällig dadurch entstandenen Kosten (Reinigung) den Verursachern in Rech-nung zu stellen. Messestand Seitens des Messeveranstalters wird entsprechend der jeweils vorliegenden Vereinbarung ein Messestand mit Grundaus-stattung und den notwendigen energiemäßigen Anschlüssen zu Verfügung gestellt. Im Einvernehmen mit dem Veranstalter kann auch eine eigene Ausstellungskoje verwendet werden. Eine maximale Aufbauhöhe von 2,5 m und eine einheitliche Ausstellungsstandbeschriftung sind aber Grundbedingung. Für alle Leistungen innerhalb des Messestandes (Serviceheft) ist der Aussteller selbst verantwortlich. Die Benützungsvorschriften der Messebaufirma sind bei sonstigen Schadenersatzan-sprüchen Irrtümer und Druckfehler vorbehalten 44 einzuhalten. Haftung und Versicherung Die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung für das Abhandenkommen oder die Beschädigung der vom Aussteller einge-brachten oder zurückgelassenen Ausstellungsgüter bzw. Standausrüstung. Es wird deshalb empfohlen, entsprechende Ver-sicherungsverträge abzuschließen. Ordnungsmaßnahmen und behördliche Vorschriften Den Anordnungen der Organe der Messe Wels, der bevollmächtigten Beamten des Magistrates und der Polizei ist von den Ausstellern unbedingt Folge zu leisten. Die Aussteller verpflichten sich, allen bau- und feuerpolizeilichen, gewerbebehördli-chen, lebensmittelpolizeilichen und wasserrechtlichen Vorschriften nachzukommen. Veranstalter Anerkennung der Messebedingungen Mit dem Einreichen des Anmeldeformulares anerkennt der Aussteller die Messebedingungen und alle weiteren Bestimmun-gen des Veranstalters als verbindlich.


Messe Wels Jugend und Beruf 2015
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