09. - 10. Februar 13 www.fishing-festival.at Allgemeines Hygiene- bzw. Die aktuelle Hygieneverordnung finden Sie auf unserer Website Lebensmittelüberwachungs- www.messe-wels.at unter dem Geschäftsbedingungen auflagen „Für Aussteller - Lebensmittelgesetz“. Vom Aussteller muss gewährleistet sein > Ausreichend Kühlmöglichkeiten für leicht verderbliche Lebensmittel. > Schutz der zum Verkauf dargebotenen bzw. gelagerten Ware gegen Staub, Schmutz, Tröpfcheninfektion durch Anhusten und dgl., Sonne, Regen, … > Ausreichende Versorgung mit Handwaschgelegenheiten und Waschgelegenheiten für Gerätschaften, Versorgung mit Wasser in Trinkqualität, entsprechender Abfluss für das Abwasser. > Ausreichende Hygiene des Verkaufspersonals. Information Wir bemühen uns, eine umweltgerechte Müllentsorgung durchzuführen und zur Müllentsorgung haben hierfür entsprechende Mülltrennungsbehälter/Container vorgesehen. Bitte unterstützen Sie uns dabei. > Zurückgelassene Materialien werden ohne Prüfung des Wertes zu Lasten des Ausstellers gegen Gebühr entsorgt. (Preise siehe Seite 43) > Mitgebrachte Abfälle, die nicht im Zusammenhang mit der Veranstaltungslaufzeit, Auf- oder Abbau entstehen, dürfen nicht auf das Gelände gebracht werden. > Zur Beachtung Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Ablagerung jeglichen Mülls auf dem Messegelände verboten ist und in Rechnung gestellt wird! Information Falls Sie eine andere Reinigungsfirma beauftragen, ersuchen wir Sie, dies zur Standreinigung der Messe Wels GmbH & Co KG (siehe Seite 43) bekannt zu geben (Firmenname und Anzahl der Reinigungskräfte), um die Sicherheit in den Messehallen gewährleisten zu können! Sperrstunde Wir bitten um Kenntnisnahme, dass an Messetagen die Hallen bis spätes- tens 18.30 Uhr geräumt werden müssen, um eine optimale Bewachung gewährleisten zu können. Mit- und Unteraussteller Die Messe Wels verweist auf Punkt 2.1. der Messeordnung, der eindeutig regelt, dass eine Weitervermietung des Standplatzes entgeltlich oder un- entgeltlich nicht gestattet ist. Im Interesse jener Aussteller, die sich für eine Teilnahme an der Messe entschlossen haben, möchten wir darauf hinweisen, dass nur Produkte ausgestellt werden dürfen, die im Vertriebsprogramm lt. Messeanmeldung (siehe Messeordnung Punkt 6) des Ausstellers angeführt sind. Wir ersuchen um Ihr Verständnis. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten 7
Messe Wels Serviceheft FISHING 2013
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