Allgemeines

Messe Wels Serviceheft FISHING 2013

09. - 10. Februar 13 www.fishing-festival.at Allgemeines Einbringung Grundsätzlich ist das Befahren der Hallen mit Fahrzeugen nicht gestattet. Be- achten Sie unsere Messeordnung, die Ihnen auch mit der Anmeldung zuge- sandt worden ist, auf den Seiten 69 - 72. Standbau Ihr kompetenter Partner für einen professionellen Standbau. Meplan GmbH Meplan GmbH Messeplatz 2, 4600 Wels, Österreich Tel. +43 (7242) 9392-5210 Fax +43 (7242) 9392-5211 mailto info@meplan.de Bestellungen für einen professionellen Standbau sind auch mittels Bestellsei- ten (Seiten 21 - 37) möglich. Technische Richtlinien Die Aufbauhöhe im Messezentrum Neu/Halle 20 ist auf max. 5,0 m Standaufbau (Reihen-, Eck-, Kopf- und Inselstände) festgesetzt. Bei Überschreitung der Messezentrum Neu/Halle 20 Aufbauhöhe über das Normalmaß von 5,00 m sowie für sämtliche zweige- schossige Standbauten ist eine Planeinreichung bis 21. Jänner 13 (Grundriss, Vorder- und Seitenansicht) an die Messeleitung (den zuständigen Hallenplaner) unbedingt erforderlich. Achtung! Bei zweigeschossigen Standaufbauten ist eine Sprinkleranlage zwingend vorgeschrieben. Firmenzeichen, Firmennamen dürfen diese Aufbauhöhe nur mit Genehmigung der Messe Wels GmbH & Co KG und dem Einverständnis der Standnachbarn überschreiten. Abhängungen Abhängungen sind nur im Messezentrum Neu (Halle 20) möglich Abhängungen (siehe Seiten 19 - 20) von der Hallendecke dürfen aus rechtli- chen und organisatorischen Gründen nur nach Rücksprache mit der Messe Wels GmbH & Co KG vorgenommen werden. Eine termingerechte Einreichung bis spätestens 14. Jänner 13 ist unbedingt erforderlich. Feuerpolizeiliche Brandmelder, Feuerlöscher oder Hydranten dürfen – sofern Sie sich im Be- Vorschriften reich Ihres Standplatzes befinden – nicht verbaut werden. Dies wird bei der Kommissionierung vor Messebeginn überprüft. Ebenso sind die feuerpolizeili- chen Vorschriften beim Standbau einzuhalten. Präsentationsfahrzeuge Bitte beachten Sie, dass bei Ausstellungsfahrzeugen die Tanks zu entleeren sind und die Batterie abgeklemmt werden muss. Haftung Aussteller haften für Schäden, die in ihrem Bereich liegen. Bitte überprüfen Sie daher unbedingt, ob Sie für diesen Fall durch eine Betriebshaftpflichtversi- cherung abgedeckt sind. Wir empfehlen Ihnen weiters, eine Messeversiche- rung gegen Diebstahl, Beschädigung etc. abzuschließen. Das Gelände wird bewacht, doch kommt es immer wieder zu Diebstählen (siehe unser Angebot der Messeversicherung auf den Seiten 53 - 54). Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Abhandenkommen oder Beschädigung der vom Ausstel- ler eingebrachten oder zurückgelassenen Ausstellungsgüter bzw. Standaus- rüstung. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten 6


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