MESSEORDNUNG

Messe Wels Messe, Jugend, Beruf 2014

8. - 11. Oktober 14 MESSEORDNUNG Messebeteiligung Mit der verbindlichen Anmeldung hat sich der Aussteller zur Beschickung der Messe, der Anerkennung der Messeordnung und der Bezahlung des Unkostenbeitrages verpflichtet. Bei Stornierung (Zurückziehung) der Anmeldung hat der Aussteller an den Veranstalter folgende Stornogebühren zu bezahlen: Ab Anmeldeschluss bis 8 Wochen vor Messebeginn 40 % der vereinbarten Standmiete, bzw. mindestens € 364,80, ab 8 Wochen vor Messebeginn 100 % der vereinbarten Standmiete bzw. mindestens € 912,00. Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, dass die Stornogebühren auch zu bezahlen sind, sollte es dem Veranstalter gelingen, den Messestand an einen Dritten zu vermieten. Wahrung des ideellen Messecharakters Die Messe „Jugend & Beruf“ hat die ideelle Zielsetzung, allen jugendlichen Zielgruppen – von der Pflichtschule bis zum Hochschulstudium – eine umfassende Berufs- und Bildungsinformation zu bieten. Jede kommerzielle Betätigung innerhalb der Messeveranstaltung ist deshalb ausgeschlossen und auch jede Handlung, die den Anschein einer Produktwerbung erwecken könnte, zu unterlassen. Der Veranstalter muss sich daher das Recht vorbehalten, auf Selbstdarstellungen von Ausstellern korrigierend eingreifen zu dürfen. Verteilen von Informationsmaterial Das Verteilen von Informations- und Werbematerial oder ähnliche Aktivitäten sind ausschließlich am eigenen Messestand zulässig. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandeln die Aktivitäten zu unterbinden und die allfällig dadurch entstandenen Kosten (Reinigung), den Verursachern in Rechnung zu stellen. Messestand Seitens des Messeveranstalters wird entsprechend der jeweils vorliegenden Vereinbarung ein Messestand mit Grundausstattung und den notwendigen energiemäßigen Anschlüssen zu Verfügung gestellt. Im Einvernehmen mit dem Veranstalter kann auch eine eigene Ausstellungskoje verwendet werden. Eine maximale Aufbauhöhe von 2,5 m und eine einheitliche Ausstellungsstandbeschriftung sind aber Grundbedingung. Für alle Leistungen innerhalb des Messestandes (Serviceheft) ist der Aussteller selbst verantwortlich. Die Benützungsvorschriften der Messebaufirma sind bei sonstigen Schadenersatzansprüchen Irrtümer und Druckfehler vorbehalten 42 einzuhalten. Haftung und Versicherung Die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung für das Abhandenkommen oder die Beschädigung der vom Aussteller eingebrachten oder zurückgelassenen Ausstellungsgüter bzw. Standausrüstung. Es wird deshalb empfohlen, entsprechende Versicherungsverträge abzuschließen. Ordnungsmaßnahmen und behördliche Vorschriften Den Anordnungen der Organe der Messe Wels, der bevollmächtigten Beamten des Magistrates und der Polizei ist von den Ausstellern unbedingt Folge zu leisten. Die Aussteller verpflichten sich, allen bau- und feuerpolizeilichen, gewerbebehördlichen, lebensmittelpolizeilichen und wasserrechtlichen Vorschriften nachzukommen. Veranstalter Anerkennung der Messebedingungen Mit dem Einreichen des Anmeldeformulares anerkennt der Aussteller die Messebedingungen und alle weiteren Bestimmungen des Veranstalters als verbindlich.


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